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Anmeldung und Vereinbarung
Meine Privatpraxis für Psychotherapie wird als Selbstzahlerpraxis geführt, d.h., dass nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann. Beihilfe- und Privatpatienten können im Notfall ihre Auslagen teilweise oder voll erstattet bekommen.
Näheres werde ich ihnen im Erstgespräch erläutern. Sie erhalten eine Privatrechnung.